Behindertenbeauftragte in Bund und Ländern
Aufgabe und Befugnisse des Beauftragten werden durch das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) geregelt.
Die oder der Beauftragte hält engen Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Trägern und Erbringern von Teilhabeleistungen und mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und sonstigen Organisationen, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten und wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Ebenso ist er bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Bundesministerien beteiligt, soweit diese die Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren und setzt sich dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Behinderten berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden
Hier finden Sie die Kontaktinformationen zu den Behindertenbeauftragten der Bundesländer
Bund
Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Adresse: Winzerstr. 9, 80797 München
Telefon: 089/1261 2799